Erbschaftsimmobilien
Sie haben eine Immobilie auf Rügen geerbt?
Eine Erbschaft geht oft mit dem Verlust eines geliebten Familienangehörigen einher und ist für die Familie keine einfache Zeit. Der RÜGENMAKLER steht Ihnen bei Immobiliengeschäften in dieser schwierigen Zeit verständnisvoll zur Seite, denn mit dem Erbe einer Immobilie kommen auch viele Fragen auf:
Welche Kosten entstehen dem Erben oder der Erbengemeinschaft?
Was ist ein Erbschein und wofür wird dieser benötigt?
Zu welchem Zeitpunkt kann die geerbte Immobilie verkauft werden?
Was passiert, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft die Immobilie nicht verkaufen möchte?
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer und die jeweiligen Freibeträge?
Was passiert mit den Mietern, die in der Immobilie wohnen?
DER RÜGENMAKLER ist Ihr fachkundiger Immobilienexperte für geerbte Immobilien auf Rügen. Wir beantworten Ihnen gern die auftretenden Fragen rund um Ihre Erbschaftsimmobilie.
Was ist bei einer Erbschaft zu beachten?
Vorweg ist zu sagen, dass sämtliche Erbschaften in Deutschland der Steuerpflicht unterliegen und das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Eintreten des Erbfalles informiert werden muss.
Die zu entrichtende Erbschaftssteuer kann durch die gesetzlich vorgegebenen Freibeträge gemindert werden, welche vom Verwandtschaftsverhältnis und der daraus resultierenden Steuerklasse abhängen.
Sollte sich die Erbengemeinschaft mit der weiteren Verfahrensweise der geerbten Immobilie nicht einig sein, ist eine sogenannte Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft notwendig und führt oft zur Teilungsversteigerung, auch unter dem Begriff der Zwangsversteigerung bekannt. Das muss nicht sein, denn ein geordneter Verkauf der Immobilie ist für die Erben erheblich lukrativer.
Immobilie auf Rügen geerbt – Was nun?
Viele Erbschaftsimmobilien auf der Insel Rügen werden an Familienangehörige vererbt, welche die Immobilie nur aus Kindheitserinnerungen kennen oder sogar noch nie vor Ort waren. Der Verkauf gestaltet sich dann insbesondere für die Erben, auch aufgrund der Entfernung, äußerst schwierig und Bedarf professioneller Unterstützung.
DER RÜGENMAKLER übernimmt sämtliche Aufgaben, welche mit dem Verkauf einer geerbten Immobilien auf Rügen einhergehen und stellt sicher, dass alle Erben regelmäßig über den aktuellen Vermarktungsprozess informiert werden. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung, ohne dass Sie Ort sein müssen.
Sie haben weitere Fragen an uns? Wir freuen uns auf Ihre KONTAKTAUFNAHME.
Freibeträge
Sie haben eine Immobilie geerbt, dann steht Ihnen auch ein Freibetrag zu, auf den Sie keine Steuer entrichten müssen.
Das Finanzamt erhebt die Erbschaftssteuer auf die Erbsumme, welche sich nach Abzug des Freibetrages ergibt.
Für die Höhe des Freibetrages ist der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend. Dieser wird in Steuerklassen unterteilt und ist der nebenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Verwandtschaftsgrad und deren Freibeträge
Welcher Verwandtschaftsgrad hat welchen Freibetrag?
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
Ehegatten | 500.000,00 € |
Kinder, Stiefkinder | 400.000,00 € |
Enkel | 200.000,00 € |
Eltern, Großeltern | 100.000,00 € |
Alle weiteren Erben | 20.000,00 € |
Verwandtschaftsgrad und Steuerklassen
Erben werden in drei Stuerklassen eingeteilt, welche sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis ergeben.
Steuerklasse 1
Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Großeltern
Steuerklasse 2
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten
Steuerklase 3
alle weiteren Erben
Höhe der Erbschaft nach Abzug des Freibetrages | Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 |
Bis 75.000 € | 7,00% | 15,00% | 30,00% |
Bis 300.000 € | 11,00% | 20,00% | 30,00% |
Bis 600.000 € | 15,00% | 25,00% | 30,00% |
Bis 6.000.000 € | 19,00% | 30,00% | 30,00% |
Beispielrechnung 1
Sie erben die Immobilie Ihrer Eltern
– Wert der Immobilie Ihrer Eltern beträgt 450.000 €
– Als Kind gehören Sie der Steuerklasse 1 an
– Als Kind ergibt sich ein Freibetrag von 400.000 €
– Der zu versteuernde Anteil beträgt 50.000 €
Beispielrechnung 1
Die geerbte Immobilie der Eltern
Wert der Immobilie | 450.000 € |
Verwandschaftsgrad 1 | 400.000 € Freibetrag |
Zu versteuernder Betrag | 50.000 € |
Kind = Steuerklasse 1 | 15 Prozent |
Erbschaftssteuer | 7.500 € |
Beispielrechnung 2
Sie erben die Immobilie Ihres Onkels
– Wert der Immobilie Ihres Onkels beträgt 450.000 €
– Als Nichte/Neffe gehören Sie der Steuerklasse 2 an
– Als Nichte/Neffe ergibt sich ein Freibetrag von 20.000 €
– Der zu versteuernde Anteil beträgt 430.000 €
Beispielrechnung 2
Die geerbte Immobilie des Onkels
Wert der Immobilie | 450.000 € |
Verwandschaftsgrad 2 | 20.000 € Freibetrag |
Zu versteuernder Betrag | 430.000 € |
Kind = Steuerklasse 1 | 25 Prozent |
Erbschaftssteuer | 107.500 € |
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Wir stehen Ihnen bei diesem Thema gern zur Seite.