Immobilie bei Ehescheidung

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei Ehescheidung?

Oft werden Immobilien zusammen von Ehepaaren gekauft und die Eigentumsverhältnisse zu je 50 Prozent im Grundbuch abgesichert, doch wie ist mit der gemeinsamen Immobilie bei Ehescheidung zu verfahren, wenn man sich zu einer Trennung entschieden hat?

Immobilie bei Ehescheidung

1. Wer übernimmt die Immobilie?

Oftmals ist der erste Gedanke, dass eine Person aus der gemeinsamen Immobilie auszieht und der andere Ehepartner die Wohnung oder das Haus weiter nutzt. Doch worauf muss dabei geachtet werden?

Schritt 1

Die Immobilie bedarf einer rechtlich sicheren Immobilienbewertung. Um Streitfälle zu vermeiden sollte hierfür ein gerichtliches Wertgutachten erstellt werden, damit sich niemand finanziell benachteiligt fühlt.

Schritt 2

Wenn das Gutachten erstellt wurde und der Wert der Immobilie feststeht, ist es notwendig, mit der im Grundbuch eingetragenen Bank, Kontakt aufzunehmen, da vermutlich beide Ehepartner Darlehensnehmer des Kredits sind. Da die monatliche finanzielle Belastung zukünftig von einer Person übernommen werden soll, ist dies der finanzierenden Bank nicht nur mitzuteilen, sondern auch anhand von Einkommensnachweisen darzulegen, dass dies realisierbar ist.

Schritt 3

Die Immobilie bedarf einer rechtlich sicheren Immobilienbewertung. Um Streitfälle zu vermeiden sollte hierfür ein gerichtliches Wertgutachten erstellt werden, damit sich niemand finanziell benachteiligt fühlt.

2. Gemeinschaftliche Vermietung?

Aufgrund der erhöhten finanziellen Belastung für einen Ehepartner kommt die Übertragung der Immobilie auf eine Person nur für wenige Eigentümer in Frage. Oft wird sich dann mit dem Gedanken beschäftigt, die gemeinsame Immobilie zu vermieten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein gemeinschaftliches Konto für die Mieteingänge angelegt werden und die Einkünfte aus der Vermietung versteuert werden müssen. Ebenfalls ist zu bedenken, welcher der beiden Ehepartner sich zum einen um die Mieterauswahl und zum anderen um die Instandhaltung kümmert? Häufig ist hier Streit vorprogrammiert. Insbesondere wenn bereits die Trennung nicht allzu glücklich verlief, ist von einer Vermietung abzusehen.

3. Verkauf der gemeinsamen Immobilie?

Eine Trennung bedeutet zugleich immer ein Neuanfang und ein neuer Lebensabschnitt. Oftmals ist es deswegen die vernünftigste Lösung, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen, auch um Streitigkeiten mit dem Partner zu vermeiden. Dieses Vorhaben sollte mit der professionellen Marktwertermittlung der Immobilie beginnen und von einem ortskundigen Immobilienmakler durchgeführt werden.

Die richtige Entscheidung für die Immobilie bei Ehescheidung

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre gemeinsame Immobilie zu verkaufen, dann sollten Sie dies mit der Unterstützung eines Immobilienmaklers durchführen. Besonders die emotionalen Erinnerungen an die gemeinsame Zeit in der Immobilie können bei Verhandlungsgesprächen mit möglichen Kaufinteressenten zu subjektiven Einschätzungen führen.

Mit der Unterstützung von Ihrem RÜGENMAKLER wird das oftmals emotionale Thema Scheidungsimmobilie mit Ruhe und viel Kompetenz zum erfolgreichen Abschluss gebracht. So können Sie Ihren neuen Lebensabschnitt entspannt beginnen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.